25. November – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
- Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen wird seit 1981 begangen. Er thematisiert sämtliche Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
- Unsere Grünen im Bundestag setzen sich seit vielen Jahren für die vollständige und vorbehaltslose Umsetzung der Istanbul-Konvention ein.
- Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt.
Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Hilfe und Schutz bei Gewaltbetroffenheit ist eine staatliche Verpflichtung. Jede Frau, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Wohnsituation sowie Aufenthaltsstatus in einer akuten Situation Zugang zu einer Schutzeinrichtung erhalten. Strukturelle Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen dürfen von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Wer eine gerechtere Gesellschaft will, muss sich gegen geschlechtsspezifische Gewalt einsetzen. Am 25.11. protestieren Menschen weltweit unter dem Motto „Stopp Gewalt gegen Frauen“.
Häusliche Gewalt noch immer Alltag
Gewalt gegen Frauen ist ein alarmierendes Problem. Die Täter sind häufig bekannt. Es sind meist die Partner und Ex-Partner. Die aktuelle Statistik des Bundeskriminalamts ist bedrückend: Im Jahr 2022 ist im Bereich der Partnerschaftsgewalt die Anzahl der Opfer um 9,1 Prozentpunkte auf 157.818 gestiegen. Gewalt im häuslichen Kontext trifft überwiegend Frauen. 80,1 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 71,1 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich.
Paradigmenwechsel beim Gewaltschutz
Die Fortschritts-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag einen deutlichen Schwerpunkt auf Gewaltschutz gelegt. Wesentliche Schritte für einen Paradigmenwechsel bei der Rolle des Bundes im Gewaltschutz wurden bereits angegangen: Die Unabhängige Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) hat ihre Arbeit zum November 2022 aufgenommen, die Staatliche Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte 2023 mit ihrer Arbeit beginnen. Die Vorbehalte gegen Artikel 59 und Artikel 44 der Istanbul-Konvention wurden durch die aktuelle Regierung endlich aufgehoben. Das nächste Ziel ist ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern.
Grenzübergreifender Schutz von Frauen
Wir begrüßen den Beitritt der Europäischen Union zur Istanbul-Konvention im Sommer 2023 und den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die auch sexualisierte Gewalt umfasst. Zukünftig muss europaweit gelten: Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt!