Klarstellung zum Radwegausbau an der L2310

In einem Artikel in der Offenbach Post vom 1. August 2023 erwecken die Freien Wähler den Eindruck, der geplante Fuß- und Radweg entlang der L2310 scheitere am Land. Das Gegenteil ist der Fall. Seit dem Antritt von Tarek Al-Wazir als Verkehrsminister wurden die Mittel für den Ausbau entsprechender Wege drastisch erhöht. Das Land Hessen hat die Mittel für den Ausbau der Rad- und Fußwege auf Landstraßen von 4 Millionen im Jahr 2014 auf 17 Millionen Euro im Jahr 2024 angehoben. Bei Hessen Mobil wurde erstmals eine Abteilung “Mobilität und Radverkehr“ gegründet, die den Ausbau vorantreiben soll.

Hessen Mobil schreibt zum Artikel in einer Stellungnahme Folgendes: „Der geplante Geh- und Radweg entlang der L 2310 zwischen Seligenstadt/ Froschhausen und dem Tannenmühlkreisel bei Obertshausen ist eine Maßnahme aus den Zusatzprojekten, die in Kooperation mit Kommunen umgesetzt werden (Sanierungsoffensive+). Hierbei planen die Kommunen im Auftrag des Landes Radwege, bauen und unterhalten diese zum Teil auch. Durch die Unterstützung der Kommunen können so zusätzliche Maßnahmen zur eigentlichen Sanierungsoffensive umgesetzt werden.

Mit der Stadt Seligenstadt wurde eine Verwaltungsvereinbarung für die Planung des Radweges abgeschlossen. Derzeit befindet sich das Projekt in der Genehmigungsplanung. Das Baurecht soll über ein Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung ausgesprochen werden, wodurch eine erhebliche Beschleunigung der Planung erreicht werden kann. Es ist vorgesehen, die Planung für den 1. Bauabschnitt zwischen Froschhausen und Rodgau Ende 2023 und für den 2. Bauabschnitt zwischen Rodgau und Tannenmühlkreisel im Frühjahr 2024 abzuschließen.

Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gab es Abstimmungsgespräche zwischen dem Fachdezernat Planung Rhein-Main (Hessen Mobil) und den betroffenen Kommunen, bei denen die Städte Rodgau und Seligenstadt angefragt wurden, ob sie auch den Bau des Radweges und die Unterhaltung gegen eine Ablöse übernehmen könnten. Die Aussage von Herrn Rupp, dass die Unterhaltung und der Winterdienst die Aufgabe des Landes sei, ist richtig. Dies wurde jedoch seitens Hessen Mobil in den Gesprächen auch so kommuniziert. Hessen Mobil hat auch darauf hingewiesen, dass das Land Hessen diese Aufgaben übernimmt, falls sich keine der Kommunen dazu bereit erklärt. Insofern handelt es sich hier um ein Angebot an die Kommunen, das diese freiwillig annehmen können, oder eben nicht.

Falls der Bau durch Hessen Mobil erfolgt, ist zu sagen, dass eine Umsetzung aus Kapazitätsgründen erst im Jahr 2025 möglich ist. Beim Bau durch eine der Kommunen könnte die Bauausführung schon 2024 beginnen. Die Schlussfolgerung, dass das Projekt nicht vorangeht und eine Umsetzung scheitern würde, ist daher nicht korrekt. Auch widerspricht Hessen Mobil der Behauptung der fehlenden Unterstützung. “Das Fachdezernat Planung steht im engen Austausch mit der Stadt und den beauftragten Ingenieurbüros und unterstützt die Stadt in allen Planungsschritten.“

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