Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbegebiet südlich der Dudenhöfer Straße“ – Westring

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind uns der Situation bewusst, dass Ihr Ja zum Neubaugebiet „Südwestlich des Westrings“ und auch die schon geschaffenen zukünftigen Zufahrten zu diesem eine Änderung des Bebauungsplanes 63 aus dem Jahr 2003 bedürfen.

Unklar ist für uns, welche textlichen Festsetzungen im Einzelnen überprüft und angepasst werden sollen oder welche Konflikte in Bezug zu zukünftigen Nutzungen bereinigt werden sollen. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag heute keine allgemeine Zustimmung erteilen.

Vielmehr werden wir abwarten, bis wir den Entwurf dazu vorgelegt bekommen, um dann zu entscheiden, ob wir dem zustimmen oder nicht. Von unserer Seite aus ist klar, dass es neben den Erfordernissen, die in der Begründung zum Antrag aufgeführt wurden, weitere wichtige Punkte gibt, die mit in die Änderung einfließen sollten.

Es gibt aber auch welche, bei denen wir aufpassen werden, dass sie nicht einfach abgeändert werden, weil man sich schon bisher nicht um deren Einhaltung/Umsetzung bemühte. Enttäuscht zeigen wir uns z.B. deswegen, wenn wir ganz aktuell in der Beantwortung einer Anfrage erfahren, dass bisher nur 58 Bäume eingeplant sind, obwohl laut dem hier diskutierten BPlan im gesamten Gebiet mindestens 140 Bäume in den öffentlichen Verkehrsflächen untergebracht werden sollten. Mittlerweile sind leider schon gut ¾ der Straßen planerisch umgesetzt.

Wir fragen uns daher, wo denn die restlichen 82 Bäume hinkommen sollen. Mitte 2018, als die Ausbauvarianten zum Westring für die Anbindung dieses Gewerbegebietes beschlossen wurden, haben wir uns auch dort für mehr Baumstandorte in den öffentlichen Verkehrsflächen eingesetzt. Geholfen hat es nichts.

Statt Bäumen wurden umso mehr öffentliche Parkplätze in den Seitenstreifen ausgebaut. Aufgrund fehlender planerischer Festsetzungen ist es aber derzeit genau dort auch möglich Parkplätze auf den Grundstücken so anzuordnen, dass jetzt bei einigen Grundstücken, die öffentlichen Stellplätze nur noch als Überfahrfläche zu den privaten Stellplätzen dienen. Das sind in der Tat, unnötige und teure Pflasterflächen statt des einen oder anderen Baums, der hier von höherem Nutzen gewesen wäre.

Also schon allein in Bezug zu den zulässigen Grundstückszufahrten muss dringend nachgearbeitet werden.

Wir sind auch nicht gewillt, einen Teil des Gewerbegebietes als Kindergartenfläche auszuweisen. Errichtet werden muss dieser aufgrund des neuen angrenzenden Wohngebietes, bei dessen erstmaliger Planung wir bereits auf die erforderliche Infrastruktur einschließlich KITA hingewiesen haben.

Warum nun also im Gewerbegebiet? Haben wir tatsächlich noch so viele Gewerbegrundstücke und Steuereinnahmen, dass wir davon ein weiteres einfach abtreten können und auf künftige Einnahmen verzichten wollen? Oder steht hier einfach nur der kurzfristige wirtschaftliche Aspekt im Vordergrund, der die Infrastrukturkosten des Neubaugebietes senkt, da mehr Fläche zum Verkauf übrigbleibt.

Lassen wir uns also überraschen, was Sie uns in ein paar Monaten vorlegen. Heute lehnen wir ab.