Baugebiet WESTRING: Woher kommt das Wasser?
Wir Seligenstädter Grünen stehen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Politik. Die Ressourcen auf diesem Planeten sind endlich und wir können nur verbrauchen, was uns auch zur Verfügung steht. Dieser Grundsatz gilt nicht nur im Großen, er gilt auch für die Wasserversorgung in unserer Region.
In der derzeitigen Diskussion um die Wasserversorgung im Neubaugebiet Westring wird derzeit so getan als müsste das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) einfach nur zusätzliche Wasserrechte einräumen und das Problem der derzeit unzureichenden Trinkwasserversorgung sei erledigt. Das greift jedoch viel zu kurz!
Durch die trockenen letzten Jahre und durch den enormen Bevölkerungszuwachs in den letzten Jahren werden unsere Wasservorräte immer weniger. Wir können also nicht unbegrenzt Wasser verbrauchen.
Dies ist auch den verantwortlichen PolitikerInnen schon seit Jahren bekannt.
In einer Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Belangen in der Bauleitplanung gibt das RP schon 2014 deutlich bekannt: „[…]Dabei sind bloße Absichtserklärungen, wie der zusätzliche Wasserbedarf zukünftig gedeckt werden soll, nicht ausreichend. Vielmehr müssen sie realisiert sein oder sich in der Realisierung befinden.“
So wurde die Wasserplanung für den Westring bei der frühzeitigen Beteiligung 2020 und der ersten öffentlichen Auslegung 2021 jeweils vom Regierungspräsidium Darmstadt und dem ZWO kritisiert.
Das Regierungspräsidium schreibt in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2020: „Bei der Bedarfsermittlung ist bereits auf eine sparsame, rationelle Wasserverwendung zu achten. Der Nachweis, dass der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen Wasserversorger gedeckt werden kann, ist zu erbringen.“ Leider wurde bei der Entwicklung des Bebauungsplans hierauf aber kein Augenmerk gelegt. In einem Brandbrief an Bürgermeister und Stadtverordneten schreibt der ZWO im April 2022: „Wir müssen auf Grundlage der Fakten an unserer Stellungnahme festhalten und teilen Ihnen hiermit nochmals mit, dass die Erschließung mit Trinkwasser für das genannte Baugebiet nicht gesichert ist. […] Wir erlauben uns aber auch den Hinweis, dass im projektierten Neubaugebiet nach unserem Eindruck keine dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Einsparung von Trinkwasser vorgesehen sind.[…] Wir können nur liefern, was verfügbar ist.“
Nach mehreren Jahren aktivem Ignorieren dieser Hinweise und sturer Uneinsichtigkeit in der Bauleitplanung nun so zu tun, als sei man überrascht und als verzögere oder verhindere das RP in letzter Minute das Baugebiet, ist scheinheilig.