Jetzt möchten wir es ganz genau wissen!
Nachdem uns während der letzten Stadtverordnetenversammlung, von Seiten des Bürgermeisters, Unwissenheit vorgeworfen wurde, als es um das Thema „Digitalisierung der Stadtverwaltung“ ging, möchten wir es jetzt ganz genau wissen.
Auf die Antworten, die eigentlich seitdem 01.01.2023 vorliegen müssten, sind wir gespannt. Grundlage dafür ist das im Jahr 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ – Onlinezugangsgesetz (OZG), welches alle Behörden verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten.
Sobald uns die Antworten vorliegen findet ihr sie hier.
Zur Anfrage: https://ratsinfoservice.de/ris/seligenstadt/file/getfile/83827